Mitgliedschaft im IVGT: Kompetenz, die sich auszahlt.
Für energieintensive Textilunternehmen sind staatliche Kompensationsmechanismen ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Der IVGT begleitet seine Mitgliedsunternehmen erfolgreich bei der Beantragung von Beihilfen und trägt damit regelmäßig zu erheblichen finanziellen Entlastungen bei. Die Grundlage dafür bildet die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), die seit 2021 Unternehmen aus besonders wettbewerbsintensiven Branchen von den Kosten des nationalen Brennstoffemissionshandels entlastet. Voraussetzung ist unter anderem ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001, EMAS oder ISO 50005. Die Anträge sind jährlich bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einzureichen.
Um eine Carbon-Leakage-Kompensation nach der BECV zu erhalten, müssen Unternehmen ab dem jeweiligen Abrechnungsjahr ein Energiemanagementsystem nach den Vorgaben der BECV nachweisen und festgelegte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Der IVGT begleitet seine Mitgliedsunternehmen gemeinsam mit erfahrenen Servicepartnern durch das anspruchsvolle Antragsverfahren. Mit Erfolg: Durch bewilligte BECV-Anträge konnten Mitgliedsunternehmen bislang jährlich rund 500.000 Euro an CO₂-Kosten zurückerhalten.
SPK: Erweiterte Entlastung für stromintensive Betriebe
Neben der BECV können besonders stromintensive Unternehmen auch von der Strompreiskompensation (SPK) profitieren. Sie gleicht einen Teil der CO₂-Kosten aus, die Stromerzeuger infolge des europäischen Emissionshandels tragen und über den Strompreis an ihre Kunden weitergeben. In der Textilindustrie sind die Wirtschaftszweige 13.10 (Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei einschließlich Zwirnerei) sowie 13.95 (Herstellung von Vliesstoffen und Erzeugnissen daraus) beihilfeberechtigt. Für die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030 können bis zu 75 Prozent der indirekten CO₂-Kosten erstattet werden; eine Doppelförderung über EEG-, EEV- oder KWKG-Regelungen ist ausgeschlossen.
Die im BECV-Verfahren aufgebaute Expertise des IVGT und seiner Servicepartner lässt sich unmittelbar auf die Strompreiskompensation übertragen. Derzeit unterstützt der Verband seine Mitgliedsunternehmen gezielt bei der Antragstellung.
Antragsfrist: Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen
Die Antragsfrist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) endet bereits am 17. August 2026. Für betroffene Unternehmen empfiehlt sich daher eine frühzeitige Prüfung der Fördermöglichkeiten, um bestehende Entlastungspotenziale auszuschöpfen. Der IVGT unterstützt seine Mitgliedsunternehmen dabei, Förderpotenziale zu identifizieren, die Voraussetzungen für eine Antragstellung zu prüfen und den gesamten Antragsprozess gemeinsam mit erfahrenen Servicepartnern professionell zu begleiten.
Für energie- und stromintensiv produzierende Textilunternehmen bietet eine Mitgliedschaft im IVGT einen konkreten Mehrwert: fundierte regulatorische Expertise, ein etabliertes Netzwerk spezialisierter Servicepartner und eine nachweisliche Erfolgsbilanz bei der Beantragung von Entlastungen aus der BECV. Diese Erfahrung bringt der Verband nun auch in die Strompreiskompensation (SPK) ein. Unternehmen, die noch nicht Mitglied sind und ihre Fördermöglichkeiten im Rahmen der BECV oder der Strompreiskompensation (SPK) prüfen möchten, können sich unverbindlich an den IVGT wenden. In einem Online-Gespräch erläutert Michael Poehlig die Fördermöglichkeiten, die Voraussetzungen für eine Antragstellung sowie die Vorteile einer Mitgliedschaft im IVGT. Vereinbaren Sie hierfür gerne per E-Mail-Nachricht einen Online-Termin (michael.poehlig@ivgt.de).
Bild: „Allein durch die vom IVGT begleiteten BECV-Anträge konnten Mitgliedsunternehmen bislang jährlich rund 500.000 Euro an CO₂-Kosten zurückerhalten,“ Michael Pöhlig, Hauptgeschäftsführer des IVGT e.V., Frankfurt a.M.
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