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PFI prüft „Mund-Nasen-Masken“ auf allgemeine Verkehrsfähigkeit
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Sicher ist sicher!

In Folge der COVID-19 Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen von Bund und Ländern sind die sogenannten „Mund-Nasen-Masken“ im öffentlichen Leben allgegenwärtig. In ganz Deutschland gilt seit dem 29. April Maskenpflicht, unter anderem in Bussen, Bahnen, beim Einkaufen, beim Friseur und in allen öffentlichen Einrichtungen. Die Vielfalt der zum Verkauf angebotenen Masken ist beachtlich und teilweise unübersichtlich. Es stellt sich die Frage: Wie sicher sind unsere Masken?

Welche Funktionen sollten „Mund-Nasen-Masken“ erfüllen und welche Voraussetzungen sind für die Verkehrsfähigkeit der Masken zu gewährleisten? Dr. Ines Anderie, Expertin für chemische Analysen beim PFI Pirmasens, klärt auf: Herkömmliche, darunter auch selbst genähte „Mund-Nasen-Masken“ werden als Bekleidungsgegenstand eingruppiert und dienen lediglich dem Auffangen von Mund- und Nasenaerosolen des Trägers. Sie haben weder eine medizinische Zweckbestimmung und sind auch keine persönliche Schutzausrüstung (PSA). Nichtsdestotrotz bieten sie eine Barrierefunktion, wodurch die Übertragung von Aerosolen eingeschränkt werden kann.“

„Mund-Nasen-Masken“ können nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn u.a. die rechtlichen Vorgaben aus folgenden Normen eingehalten werden:

- Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2001

- REACH-Verordnung (EU) 1907/2006

- Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie

- ggf. Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 (falls das Produkt mit Biozidprodukt(en) behandelt wurde oder biozide Eigenschaften besitzt, z.B. antimikrobiell)

Dr. Ines Anderie empfiehlt die Untersuchung zur Verkehrsfähigkeit der „Mund-Nasen-Masken“ in den Laboren des PFI. „Eine schnelle Umsetzung der Prüfungen und ein attraktiver Paketpreis zur Verkehrsfähigkeit Ihrer „Mund-Nasen-Masken“ sind garantiert“, appelliert die Expertin an Verantwortung und Sicherheit in Zeiten von Corona.