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Verpackungsgesetz: Hersteller und Händler sollten vor Jahresende handeln
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Ab 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Alle Hersteller und Händler, die Waren an Kunden versenden und somit Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, sind davon betroffen. Wer künftig hohe Geldbußen und Verkaufsverbote vermeiden will, sollte sich bereits heute eine „Lizenz zum Verpacken“ besorgen. Das funktioniert schnell und unkompliziert, z. B. über http://www.lizenzero.de, den Onlineshop des Dualen Systems Interseroh.

Wer ist vom Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen?
Der (Online-)Handel boomt. Neben den steigenden Mengen an Waren wachsen auch die Berge an Verpackungsmaterialien mit, die letztlich als Abfall in den privaten Haushalten anfallen. Damit davon zukünftig mehr recycelt wird, tritt zum Jahreswechsel das VerpackG in Kraft. Es verpflichtet alle Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen (Produktverpackungen, Versandverpackungen, Serviceverpackungen) ihre Verpackungsmengen zu lizenzieren und sich somit per „Lizenzentgelt“ an der Entsorgung und dem Recycling der Verpackungen zu beteiligen.

Gut zu wissen: Das VerpackG ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung. Der Hauptunterschied liegt in der Registrierungs- und Datenmeldepflicht der Hersteller und Händler bei der neu geschaffenen Kontrollinstanz Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Diese sorgt mit der Registerdatenbank LUCID ab Januar 2019 für ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen, das für Transparenz und Fairness auf dem Markt sorgen soll. http://www.verpackungsregister.org/


Das ist vor Ende des Jahres zu erledigen:

1. Melden Sie sich bei einem dualen System wie Interseroh an
Gemäß des neuen VerpackG muss sich im Rahmen des Produktverantwortungsprinzips jeder, der gewerbsmäßig mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen erstmalig in Verkehr bringt, an einem dualen System wie Interseroh beteiligen, das hierfür eigens den Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero entwickelt hat. Das in diesem Rahmen zu leistende „Lizenzentgelt“ orientiert sich an der in Verkehr gebrachten Menge an Verpackungen und den verwendeten Verpackungsmaterialien – vom Produkt- oder Versandkarton über Tragetasche, Packband, Styropor und Luftpolsterfolie bis hin zum Seidenpapier. Das Entgelt gewährleistet die zuverlässige Rücknahme, Sortierung und Verwertung der Verpackungen durch die dualen Systeme.

Gut zu wissen: Die Lizenzierungspflicht gilt ab der ersten befüllten Verpackung und betrifft mit dem Oberbegriff „Verkaufsverpackungen“ sowohl Produkt- sowie Versandverpackungen als auch Serviceverpackungen.

Achtung: Wenn Sie der Lizenzierungspflicht nicht nachkommen oder falsche Mengen angeben, kann dies mit bis zu 200.000 Euro Bußgeld und einem Verkaufsverbot geahndet werden.


2. Registrieren Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Zusätzlich zur Systembeteiligung müssen Sie sich bei LUCID, der Datenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), registrieren. Dort geben Sie den Namen Ihres dualen Systems sowie Ihre individuelle Verpackungsmenge an. Im Gegenzug erhalten Sie von der ZSVR eine Registrierungsnummer, die Sie dem dualen System vorlegen müssen, bei dem Sie sich im ersten Schritt registriert haben. Ab 1. Januar 2019 sind alle registrierten Unternehmen über LUCID öffentlich einsehbar. https://lucid.verpackungsregister.org/

Achtung: Aufgrund der durch LUCID eröffneten Transparenz können bei Missachtung des VerpackG Abmahnungen erfolgen.


Weitere Informationen finden Sie unter http://www.lizenzero.de


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