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Mayer & Cie. meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an
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Der Hersteller von Rundstrick- und Flechtmaschinen Mayer & Cie. in Albstadt hat am 23. September 2025 beim Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt.

Mayer & Cie. hat sich auf Herstellung und Verkauf von Rundstrick- und Flechtmaschinen spezialisiert, die nahezu komplett in den Export gehen und bei Textilherstellern weltweit geschätzt sind. Das Unternehmen ist in vierter Generation inhabergeführt und feierte vor kurzem sein 120-jähriges Bestehen. Am Stammsitz in Albstadt beschäftigt Mayer & Cie. rund 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Löhne und Gehälter sind drei Monate lang über das Insolvenzgeld gesichert.

Mayer & Cie. agiert in einem Markt, der derzeit durch globale Ereignisse in Turbulenzen geraten ist. So führten der Handelskonflikt zwischen den USA und China und der Krieg in der Ukraine weltweit zu Investitionszurückhaltung. Der wichtige Exportmarkt Türkei kämpft mit hoher Inflation, wodurch die dortigen Textilhersteller nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Gleichzeitig bieten staatlich subventionierte Hersteller aus China ihre Textilmaschinen zu günstigen Preisen auf dem Weltmarkt an. Dies führte zu einem Umsatzeinbruch von annähernd 50 Prozent im vergangenen Jahr – bei gleichzeitig gestiegenen Kosten.

Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufzustellen. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert. Sie wird unterstützt von dem erfahrenen Sanierungsexperten Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, der als Generalbevollmächtigter ins Unternehmen eintritt. In der Eigenverwaltung setzt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen (vorläufigen) Sachwalter ein. Dieser überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufigen Sachwalter der Mayer & Cie. wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.

„Am Donnerstag habe ich gemeinsam mit der Geschäftsführung die Belegschaft über den Insolvenzantrag informiert. Zugleich wurden die notwendigen Schritte zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs eingeleitet. Wir beabsichtigen, den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortzusetzen, und werden uns mit allem Engagement auf den Erhalt der Kernkompetenzen des Unternehmens konzentrieren“, erklärt Rechtsanwalt Martin Mucha.
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