1
EU handelt: Verfahrenseinleitung gegen chinesischen Online-Händler
 Zur Auswahl zurückkehren News 
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie begrüßt die Einleitung eines Verfahrens durch die Europäische Kommission gegen den chinesischen Online-Händler Temu.

Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura: „Während Hersteller und Händler immer mehr Auflagen und Berichtspflichten erfüllen müssen und auch dadurch höhere Kosten haben, umgehen und unterlaufen chinesische E-Commerce-Anbieter, was in der Europäischen Union und Deutschland geltendes Gesetz ist. Diesem ungleichen Wettbewerb zu Lasten von Herstellern und Handel in Europa muss ein Riegel vorgeschoben und Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden und risikobehafteten Produkten geschützt werden.“

Bereits im Mai 2024 hatte der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie in einem 7-Punkte-Papier die Politik zum Handeln aufgerufen. „Brüssel wird aktiv. Das ist ein gutes Zeichen. Online-Händler, die gegen EU-Recht verstoßen und Verbraucher täuschen und gefährden müssen zur Verantwortung gezogen werden“, so Uwe Mazura.

Jeden Tag kommen in Deutschland 400.000 Päckchen aus China über Onlineplattformen wie Temu und Shein an. Kleidung und Schuhe machen nach einer Studie des ibi-research Institutes der Universität Regensburg den höchsten Anteil der verkauften Produkte aus.

Als weitere Schritte fordert der Gesamtverband textil+mode:

• Vorziehen der Abschaffung der 150 Euro-Zollfreigrenze auf den frühestmöglichen Zeitpunkt

• Marktüberwachung in die Lage versetzen, mehr Stichproben-Käufe durchzuführen und zu kontrollieren; Marktüberwachung europaweit koordinieren

• Pflicht, sogenannte Zustellungsbevollmächtigte auf nationaler und europäischer Ebene zu benennen, die für Verstöße haftbar gemacht werden können

• Änderung oder Aussetzung der Lieferkettengesetzgebung und weiterer die heimische Wirtschaft belastender Vorschriften, denen sich Unternehmen von außerhalb der EU entziehen können.